NEUHAUS AM INN, Lkr. Passau. Am Dienstag, den 12.05.2026, meldete ein 16-Jähriger bei der Polizeiinspektion Passau einen Wildunfall, welcher sich bereits am Vortag im Gemeindebereich Neuhaus am Inn ereignet hatte. Nach bisherigen Erkenntnissen kollidierte der Jugendliche mit seinem Leichtkraftrad der Marke KTM mit einem Wildtier. Der Verkehrsunfall wurde jedoch nicht unverzüglich, sondern erst am Folgetag bei der Polizei angezeigt. Gegen den 16-Jährigen wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizeiinspektion Passau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer nach einem Wildunfall verpflichtet sind, unverzüglich anzuhalten und die Polizei beziehungsweise den zuständigen Jagdpächter zu verständigen. Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier den Unfall nicht meldet oder verletzte Tiere zurücklässt, riskiert neben ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Das Zurücklassen verletzter Tiere kann den Tatbestand der Tierquälerei gemäß § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Zudem stellt die Nichtmeldung eines Wildunfalls einen Verstoß gegen Art. 37 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes dar.
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