PASSAU. Am gestrigen Dienstag, den 16.06.2026, stoppten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau gegen 11:00 Uhr einen Skoda mit französischer Zulassung auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Österreich. Auf dem Weg zur Kontrollörtlichkeit vollzogen der Fahrer und Beifahrer einen Fahrerwechsel am Pannenstreifen. Eine Überprüfung ergab, dass der ursprüngliche Fahrer, ein 45-jähriger Bulgare, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem ergab die Überprüfung der französischen Fahrzeugdokumente, dass keine ordnungsgemäße Zulassung bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen die beiden Bulgaren wurden Strafverfahren, u. a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch eingeleitet. Nach Vorlage von gültigen Ausfuhrkennzeichen wurde dem Fahrzeughalter die Weiterfahrt gestattet.

