• Montag, 29. Juni 2026

Badeverbot im Büchlberger Steinbruch

BÜCHLBERG, LKR. PASSAU. Aufgrund der von der der Gemeinde Büchlberg erlassenen Verordnung „Bergholz“ gilt für den Steinbruchweiher in Büchlberg ein Badeverbot. Dieses kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Passau im Laufe des gestrigen Sonntags und stellten hierbei fünf Verstöße fest. Die Betroffenen müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Das Baden in dem Weiher ist mit Gefahren verbunden. Erst im letzten Jahr kam es zu einem tödlichen Badeunfall. Deshalb wird die Polizeiinspektion Passau in Abstimmung mit der Gemeinde Büchlberg weiterhin Kontrollen in dem Bereich durchführen und Verstöße konsequent verfolgen.

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