• Dienstag, 21. Juli 2026

Caritas-Mitarbeiter an Kirchengericht berufen

Caritas-Mitarbeiter an Kirchengericht berufen

Passau. Miriam Biber und Thomas Furthmeier vom Caritasverband für die Diözese Passau wurden von Bischof Dr. Bertram Meier für fünf Jahre an das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz der bayerischen (Erz-)Diözesen berufen. Biber wirkt künftig als beisitzende Richterin, Furthmeier als beisitzender Richter. Beide vertreten die Dienstgeberseite.

Miriam Biber leitet das Justiziariat des Diözesan-Caritasverbandes und ist als Rechtsanwältin tätig. Thomas Furthmeier führt seit mehr als sieben Jahren die Personalabteilung und gehört der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes an.

Das Kirchliche Arbeitsgericht mit Sitz in Augsburg entscheidet unter anderem über Streitigkeiten aus der Mitarbeitervertretungs- und KODA-Ordnung in den bayerischen (Erz-)Diözesen.

Caritas-Vorständin Andrea Anderlik würdigte die Berufungen als Anerkennung der fachlichen Kompetenz beider Mitarbeiter. Auch Vorstand Stefan Seiderer gratulierte und betonte den Gewinn für die fachliche Vernetzung des Verbandes im kirchlichen Arbeitsrecht. Beide freuen sich darauf, ihre langjährige Erfahrung aus Justiziariat und Personalwesen in die verantwortungsvolle Aufgabe einzubringen.

Bild: Zwei Berufungen an das Kirchliche Arbeitsgericht: Vorstand Stefan Seiderer, Miriam Biber, Thomas Furthmeier und Vorständin Andrea Anderlik (von links).
Foto: can/mr