• Donnerstag, 1. Oktober 2026

Die Flächenermittler klingeln: Markt Schönberg aktualisiert Grundlagen

Die Flächenermittler klingeln: Markt Schönberg aktualisiert Grundlagen

Markt Schönberg. Seit Ende September und dann bis in den November 2026 klingelt es an den Haustüren in Schönberg und ringsum. Es geht um Daten, die nicht aktuell, aber für die Zukunft benötigt werden; etwa nach einer Kläranlagensanierung. Denn um die erforderlichen Berechnungsgrundlagen auf den neuesten Stand zu bringen, müssen die Grundlagen hierfür aktualisiert werden. Dabei soll es um maximale Fairness und Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger gehen.
Die Sorge, dass anschließend gleich eine Rechnung ins Haus flattern könnte, ist unbegründet, sagt Bürgermeister Martin Pichler. Bei einem Termin im Rathaus mit Alexandra Zwengauer von der Kommunalberatung Bitterwolf und weiteren Fachleuten aus Recht, Verwaltung und Rat wurde kurz zuvor noch ein Gespräch geführt, um die Details der Flächenerhebung festzulegen. Ziel ist es dabei, den aktuellen Stand der abgabenrelevanten Geschoßflächen in den Anwesen von Schönberg festzustellen. Diese Daten sind zunächst nur deshalb notwendig, damit eine neue und berichtigte Kalkulation der bisherigen Beiträge und Gebühren erfolgen kann. Über Jahre hinweg kann sich da durchaus etwas verändern.
Aber wurden nicht ohnehin erst Daten für die Grundsteuerermittlung erhoben? Das eine deckt sich mit dem anderen leider nicht. Bei den Wohnflächen geht es um die nutzbaren Innenraumflächen, während bei den Geschoßflächen vor allem die Außenmaße der vorhandenen Gebäude ermittelt werden. Weitere Informationen zur Relevanz einzelnen Flächen werden die Mitarbeiter der Firma Bitterwolf vor Ort gerne geben, die sich natürlich auch ausweisen können.
Aktuell haben die Erhebungen noch keinen Effekt für den einzelnen Bürger. Die Daten kommen erst zum Einsatz, wenn größere Maßnahmen zu Kostenerhebungen und dann zu Beitragspflichten führen müssen. Bis dahin hat es der Eigentümer auch weiter selbst in der Hand, sich schlau zu machen, um etwa über bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen bestimmte Geschoßflächen von einer künftigen Beitragspflicht zu verschonen. Für die jetzt anlaufende Grundlagenermittlung geht es jedoch erst einmal darum, ein klares und nachvollziehbares Konzept zu haben, damit nicht Haus A anders bewertet wird als Haus B. Da geht es zunächst um Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Eigentümer. Und es wird, wenn es dereinst so weit sein sollte, dass Kosten umzulegen sind, sicher in dem einen oder anderen Einzelfall noch zusätzliche Bewertungen geben müssen, um Besonderheiten gerecht zu werden. Deshalb, so Martin Pichler, gehen die Daten nach der Erhebung auch den Eigentümern wieder zu, damit die prüfen oder klären können, ob auch alles richtig erfasst und berechnet wurde.
Die Materie ist rechtlich komplex. Aber die genaue Flächenermittlung ist eine nötige Basis, zu der Martin Pichler bittet, den „Messteams“ offen gegenüber zu treten. Die können zum Beispiel dann auch erfassen, ob etwa offene Lufträume bei Galerien aus der Gesamtsumme wieder raus gerechnet werden können. Denn die Alternative wäre andernfalls eine Einordnung per Schätzungsbefugnis von Außen und nach Plänen, die eher Maximalwerte bei den Geschoßflächen ansetzt und so meist eher negative Effekte haben kann.

Bildunterschrift:
Haus, Carport, alter Stall; was kann zur Geschoßflächenermittlung herangezogen werden? Erst soll die Grundlage für alle fair und gleich sein. Später wird es durchaus noch um Einzelfallbewertungen gehen. Symbolfoto: Markt Schönberg