PASSAU. Die Grenzpolizeiinspektion Passau führte am Montag, dem 28.09.2026, eine mehrstündige Schwerpunktkontrolle auf der BAB 3 in beide Fahrtrichtungen durch und konnte hierbei zahlreiche Verstöße feststellen.
Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt sieben Straftaten und zwei Fahndungstreffer festgestellt. Ebenso konnte ein Haftbefehl vollzogen werden. Die Maßnahmen richteten sich gegen die illegale Migration und grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere die Kfz- und Betäubungsmittelkriminalität.
Kurz nach Beginn der Kontrollmaßnahmen wurde gegen 14:35 Uhr bereits das erste Betäubungsmittel in einem Audi mit französischer Zulassung aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 57-jährigen serbischen Fahrer und die 64-jährige französische Beifahrerin wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Um 15:45 Uhr wurde ein Dacia mit französischer Zulassung angehalten. Der 36-jährige französische Fahrer hatte unzulässigerweise französische Händlerkennzeichen an seinem in Deutschland erworbenen Fahrzeug angebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Franzose wegen Kennzeichenmissbrauch und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung angezeigt.
Gegen 18:00 Uhr wurde ein Mitsubishi mit britischer Zulassung angehalten. Bei der Durchsuchung des Gepäcks wurden britische Stempel und Vordrucke zur missbräuchlichen Ausstellung von Zeugnissen für den Kfz-Transfer aufgefunden und sichergestellt. Der 38-jährige türkische Fahrer wurde wegen einem Urkundsdelikt angezeigt.
Gegen 19:00 Uhr wurde in einem Skoda mit slowakischer Zulassung eine geringe Menge Ecstasy aufgefunden und sichergestellt. Der 29-jährige slowakische Fahrer wurde wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Ebenfalls gegen 19:00 Uhr erfolgte die Anhaltung eines Mitsubishi mit britischer Zulassung. Der 52-jährige zyprische Fahrer zeigte seinen britischen Führerschein zunächst nur auf seinem Mobiltelefon vor. Bei der Durchsuchung seiner Geldbörse wurde der Führerschein aufgefunden und von den Schleierfahndern als Fälschung erkannt. Gegen den Zyprier wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Gegen 19:45 Uhr wurde ein Ford mit bulgarischer Zulassung angehalten. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde in der Mittelkonsole ein zugriffsbereit verstautes Springmesser aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 55-jährigen bulgarischen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Vielzahl sowie die Qualität der Feststellungen unterstreichen den Erfolg der durchgeführten Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
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