Schleierfahnder der Grenzpolizei Passau konnten am Pfingstsonntag einen 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit seinem PKW BMW stoppen, an welchem zwei verschiedene französische Überführungskennzeichen angebracht waren. Der Fahrer war eigenen Angaben zufolge auf dem Weg von Rumänien nach Frankreich. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass lediglich das vordere Kennzeichen auf den angehaltenen PKW zugelassen war, weshalb ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauches gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Das hintere Ausfuhrkennzeichen wurde durch die französischen Behörden einem anderen PKW BMW zugeteilt. Wie der Beschuldigte an das Kennzeichen gelangte und was der Beweggrund für das Anbringen zweier unterschiedlicher Kennzeichen war, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

