Passau. Nach mehr als eineinhalb Jahren Verzögerung kann die Planung für den neuen Recyclinghof in der Passauer Innstadt fortgesetzt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan abgewiesen und damit dessen Rechtmäßigkeit bestätigt. Die Stadt Passau wird nun gemeinsam mit dem ZAW Donau-Wald die nächsten Schritte abstimmen.
Oberbürgermeister Andreas Rother begrüßte die Entscheidung. Zwar werde der Interimsstandort an der Kapuzinerstraße gut angenommen, langfristig sei jedoch ein vollwertiger Recyclinghof für die Bürgerinnen und Bürger der Innstadt unverzichtbar. Die Gerichtsentscheidung bestätige zudem das sorgfältige Vorgehen der Stadt bei Planung und Standortwahl.
Die Suche nach einem Ersatzstandort gestaltete sich schwierig. Nachdem der bisherige Recyclinghof in Haibach aufgrund einer Kündigung des Pachtvertrags Ende 2020 aufgegeben werden musste, beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der Suche nach einer langfristigen Lösung. Schließlich wurde an der Wiener Straße ein geeignetes Grundstück gefunden. Der ZAW Donau-Wald führte die Verhandlungen, entwickelte ein Betriebskonzept und schloss einen Pachtvertrag ab.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und Beginn der vorbereitenden Arbeiten wurden rechtliche Schritte gegen das Projekt eingeleitet. Diese sind nun mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gescheitert.
Bild: Oberbürgermeister Andreas Rother (3. v. l.) machte sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten – zusammen mit (v. l.) dem ZAW Werkleiter Karl-Heinz Kellermann, dem Bau- und Umweltreferenten Wolfgang Seiderer sowie Verbands- und Stadtrat Markus Sturm, der sich maßgeblich beim ZAW für den neuen Standort Wiener Straße eingesetzt hat. Foto: Stadt Passau

