PASSAU. Am gestrigen Freitag, den 24.04.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau gegen 19:00 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit österreichischer Zulassung auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Frankfurt. Der 22-jährige rumänische Fahrzeugführer gab bei der Kontrolle bereits an, eine Schusswaffe im Kofferraum zu transportieren. Die Schreckschusswaffe wurde vom Fahrer nicht zugriffbereit im Kofferraum in einer Plastikbox von Österreich nach Deutschland verbracht. Die Waffe verfügte über keinerlei in Deutschland anerkannte Beschusszeichen und wurde damit vorerst als scharfe Schusswaffe eingestuft. Zudem besitzt der Mann keinerlei Erlaubnisse für den rechtmäßigen Besitz und für das Verbringen der Waffe nach Deutschland. Der Beschuldigte wurde zur Grenzpolizeiinspektion verbracht. Nach erfolgter Sachbearbeitung und Sicherstellung der Waffe wurde der Mann wieder entlassen. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

