Am 10.07.2026, gegen 16:40 Uhr wurde ein Deutschland wohnender 58jähriger türkischer Staatsangehöriger durch Schleierfahnder der GPI Passau Auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Regensburger einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass dieses zur Entstempelung ausgeschrieben wurde. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde nicht entrichtet. Die Person wurde unterrichtet, dass sie mit dem Fahrzeug erst wieder fahren darf, wenn ein neues Kennzeichen beschafft wurde oder das Fahrzeug mit einem Anhänger weggebracht wird. Die Person sicherte gegenüber dem Beamten zu nicht weiterzufahren und auf Hilfe zu warten. Gegen 20:00 Uhr sahen Kräfte des Zoll wie das entstempelte Fahrzeug im Bereich Iggensbach in Richtung Regensburg fuhr. Das Fahrzeug wurde erneut angehalten und der Fahrer wurde nun angezeigt. Hierbei muss er sich wegen eines Vergehens gem. Pflichtversicherungsgesetz, eines Kraftfahrzeugsteuervergehens, sowie wegen Kennzeichenmissbrauchs verantworten. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

