RUHSTORF AN DER ROTT. Am Donnerstag, den 23.04.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau gegen 19:15 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit irischer Zulassung auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Österreich. Der 54-jährige rumänische Fahrzeugführer händigte im Rahmen der Kontrolle einen irischen Führerschein aus, welcher Auffälligkeiten aufwies und durch die Beamten als Fälschung eingestuft wurde. Auch die Überprüfung in den polizeilichen Datenbeständen ergab keinen Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnten die Beamten im Gepäck des Mannes mehrere hochpreisige Parfüms im niedrigen vierstelligen Eurobereich auffinden, für welche kein Herkunfts- oder Eigentumsnachweis erbracht werden konnte. Weitere Ermittlungen hinsichtlich eines möglichen Zusammenhangs mit Hehlerei dauern an. Im Rahmen der Sachbearbeitung wurde in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Passau eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe und Verfahrenskosten erhoben. Den 54-jährigen rumänischen Staatsangehörigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verdachts der Hehlerei. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde dieser wieder entlassen.

