Passau. Am 24.07.26, gegen 17.35 Uhr, überprüften Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau auf der BAB A 3, Parkplatz Hammerbach, den Fahrer eines Pkw Audi mit slowakischer Zulassung in Fahrtrichtung Österreich.
Beim Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand wurde festgestellt, dass gegen den 36-jährigen slowakischen Fahrer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle/Naumburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt besteht. Den geforderten Geldbetrag im unteren vierstelligen Bereich konnte der Slowake aufbringen und entging so seiner Verhaftung.
Bei der Durchsuchung des Pkw wurde im Kofferraum eine geringe Menge Marihuana aufgefunden, welches er in seine Heimat verbringen wollte. Die beabsichtigte Ausfuhr von Cannabis ist gemäß dem Konsumcannabisgesetz verboten. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eröffnet und das Marihuana sichergestellt. Nach Anzeigenaufnahme konnte der Slowake seine Fahrt fortsetzen.

