VILSHOFEN AN DER DONAU / PLATTLING. Am Montag, den 27.04.2026, führten mehrere Bahnfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau Kontrollen in Regionalexpressen von und nach Passau durch und stellten hierbei mehrere Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz fest.
Gegen 10:45 Uhr kontrollierten die Fahnder in Vilshofen an der Donau einen 23-jährigen syrischen Zugreisenden, welcher lediglich eine Kopie seiner Aufenthaltsgestattung vorzeigen konnte. Eine Überprüfung der polizeilichen Datenbestände ergab, dass sein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt und die Aufenthaltsgestattung bereits erloschen war.
Rund zwei Stunden später, gegen 12:35 Uhr, wurde ebenfalls in Vilshofen an der Donau ein 26-jähriger ägyptischer Zugreisender kontrolliert. Dieser konnte keinerlei Ausweisdokumente vorweisen und wurde zur weiteren Überprüfung zur Dienststelle verbracht. Dort konnten seine Personalien festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die Verlängerung seines Aufenthaltstitels abgelehnt worden war und er somit vollziehbar ausreisepflichtig ist. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt und er zur Ausreise aufgefordert.
Gegen 16:00 Uhr kontrollierten die Beamten schließlich in Plattling einen 28-jährigen syrischen Zugreisenden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann trotz einer bereits im Januar erfolgten Anzeigenerstattung seiner Pflicht zur Beantragung eines Aufenthaltstitels bislang nicht nachgekommen ist.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen entlassen. Die 23-, 26- und 28-jährigen Männer erwarten nun jeweils Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz.
Mehrere Fälle illegalen Aufenthalts bei Bahnkontrollen festgestellt

