NEUBURG AM INN. Am Montag, den 27.04.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau gegen 16:15 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit französischer Zulassung auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Österreich. Im Rahmen der Kontrolle händigte der 43-jährige kosovarische Fahrzeugführer eine französische Zulassungsbescheinigung aus, auf welcher die Beamten einen entfernten „Vendue“-Vermerk – ein Hinweis auf die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs in Frankreich – feststellen konnten. Die Weiterfahrt wurde zunächst unterbunden und der Mann zur weiteren Sachbearbeitung auf die Dienststelle verbracht. Im Rahmen der anschließenden ganzheitlichen Kontrolle konnten die Beamten zudem eine geringe Menge Marihuana im Fahrzeug auffinden. Der Mann gab an, dieses in Deutschland erworben zu haben und ins Ausland verbringen zu wollen. Das Marihuana wurde daraufhin sichergestellt. Gegen den 43-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen wurden ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie nach dem Konsumcannabisgesetz wegen versuchter unerlaubter Ausfuhr von Cannabis eingeleitet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Verfahrenskosten erhoben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

