• Freitag, 12. Juni 2026

Inhaber von Führerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 zum Umtausch aufgerufen

Foto: AdobeStock_25385356

Seit Januar 2026 müssen auch Kartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Die Frist endet am 19. Januar 2027. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 hätten bereits umgetauscht werden müssen. Wer die Frist versäumt hat, sollte dies zeitnah nachholen, um Bußgelder zu vermeiden.

Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033. Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt 26,50 Euro.

Seit August 2025 erfolgt die Bearbeitung in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau erst nach Zahlungseingang. Hintergrund ist eine große Zahl produzierter, aber nicht abgeholter Führerscheine.

Seit Dezember 2025 kann der neue Führerschein gegen eine Zusatzgebühr von 6,50 Euro direkt nach Hause geschickt werden. Voraussetzung ist die persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle.

Für den Antrag werden ein biometrisches Passfoto, das unterschriebene Unterschriftenblatt, eine Ausweiskopie sowie eine Kopie des bisherigen Führerscheins benötigt. Bei persönlicher Antragstellung wird der alte Führerschein mit einem Übergangsstempel versehen, der neue kommt direkt von der Bundesdruckerei per Post.

Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, empfiehlt das Landratsamt eine frühzeitige Antragstellung. Auch Inhaber eines alten Papierführerscheins sollten den Umtausch zeitnah erledigen, sofern sie nicht vor 1953 geboren wurden.
Link zu den Antragsunterlagen: https://www.freyung-grafenau.de/fuehrerschein/pflichtumtausch

(Foto: AdobeStock_25385356)